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1. Allgemeines

1.1 Für den Geschäftsverkehr mit der InfoSoft Systems GmbH gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mir der InfoSoft Systems GmbH verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

1.2 Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

1.3 Die InfoSoft Systems GmbH behält sich vor, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung an neue oder veränderte Situationen anzupassen.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von InfoSoft Systems GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für InfoSoft Systems GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

2.2 Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Dies gilt insbesondere auch auf geschätzten Aufwandstunden für die Erbringung von Leistungen. Dienstleistungen werden grundsätzlich immer zum effektiv erbrachten Aufwand in Rechnung gestellt. Abweichungen von dieser Regelung sind nur dann gültig, wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht.

2.3 Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.

2.4 Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so ist die InfoSoft Systems GmbH von ihrer Lieferverpflichtung entbunden.

2.5 Bei Bestellungen, deren Auftragswert unter CHF 200.00 exkl. MWSt. liegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 plus MWSt. erhoben.


3. Preise

3.1 Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis zum Zeitpunkt der Lieferung.

3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten und gesetzlicher MwSt. Verkaufspreise für Produkte jeglicher Art schliessen keinerlei Dienstleistungen und/oder Spesen ein. Solche werden separat verrechnet.

3.3 Reisezeit ist Arbeitszeit und wird zum normalen Stundensatz verrechnet. Spesen jeglicher Art, welche im Zusammenhang mit einem Auftrag des Kunden entstehen, werden vollumfänglich dem Auftraggeber Überbunden. Spesen sind u.A. Fahrzeug-Km, Fahrkosten öffentliche Verkehrsmittel, Mahlzeiten, Übernachtungen, etc.


4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch InfoSoft Systems GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von InfoSoft Systems GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Die InfoSoft Systems GmbH lehnt jegliche Haftung für die Einhaltung von Lieferfristen ab.


5. Annahmeverzug

5.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, unbegründet nicht vollzieht oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann InfoSoft Systems GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. InfoSoft Systems GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.


6. Lieferung

6.1 Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der InfoSoft Systems GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden, sonst gilt die Ware als genehmigt.

6.2 Es wird nur an Kunden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein geliefert.


7. Gefahren übergang

7.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch InfoSoft Systems GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.


8. Gewährleistung und Garantie

8.1 Die Gewährleistung für Produkte richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die InfoSoft Systems GmbH übernimmt keinerlei Haftung, Garantie und Gewährleistungspflicht für Produkte fremder Hersteller, ist aber bereit, – gegen Verrechnung an den Kunden – die Abwicklung von Garantiefällen mit ihren Lieferanten, resp. Herstellern zu erledigen.

8.2 Für die Gewährleistung und Garantie an Software aus der Eigenentwicklung der InfoSoft Systems GmbH gelten die Bestimmungen aus den Lizenz- und Wartungsverträgen, welche zwischen der InfoSoft Systems GmbH und dem Kunden abgeschlossen werden.


9. Retouren

9.1 Für Retouren von defekten Produkten ist der Kunde selber verantwortlich. Auch hier ist die InfoSoft Systems GmbH gegen Verrechnung an den Kunden bereit, das Handling mit ihren Lieferanten, resp. den Herstellern zu erledigen.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von InfoSoft Systems GmbH. Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR). In diesem Falle schuldet der Käufer der InfoSoft Systems GmbH einen Schadenersatz in der Höhe der entstandenen Kosten für die Umtriebe, sowie für die Bearbeitung des Auftrages. Diese Aufwendungen werden von der InfoSoft Systems GmbH ausgewiesen. Der Käufer gibt der InfoSoft Systems GmbH hiermit das ausdrückliche Einverständnis mit diesem Eigentumsvorbehalt.


11. Zahlungskonditionen

11.1 Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung gegen Vorauszahlung, per Nachnahme, in bar, oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.

11.2 Gegen Rechnung werden nur im Handelsregister eingetragene Firmenkunden beliefert, welche bei der InfoSoft Systems GmbH über eine Kreditlimite verfügen. Bei höheren Beträgen kann die InfoSoft Systems GmbH eine Anzahlung verlangen. In diesem Falle wird der Auftrag durch die InfoSoft Systems GmbH erst in Arbeit genommen, resp. die Ware für den Kunden bestellt, wenn die Anzahlung des Kunden der InfoSoft Systems GmbH überwiesen ist und diese über den gesamten Betrag frei verfügen kann.

11.3 Neu- und Privatkunden werden grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung, per Nachnahme, oder Barzahlung bei Abholung beliefert.

11.4 Bei Vorauszahlung wird der Auftrag durch die InfoSoft Systems GmbH erst in Arbeit genommen, resp. die Ware für den Kunden bestellt, wenn die Anzahlung des Kunden der InfoSoft Systems GmbH überwiesen ist und diese über den gesamten Betrag frei verfügen kann.

11.5 Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

11.6 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

11.7 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die InfoSoft Systems GmbH über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

11.8 Gerät der Käufer in Verzug, so ist die InfoSoft Systems GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist InfoSoft Systems GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

11.9 Alle Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn der InfoSoft Systems GmbH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die InfoSoft Systems GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.


12. Bezahlungen über einen Leasingvertrag

12.1 Auf Wunsch den Kunden kann die InfoSoft Systems GmbH im Namen des Kunden einen Leasingantrag bei der Grenke Leasing (bis CHF 50'000.00, oder weniger als 50% HP-Produkte, gemessen am Gesamtvolumen) oder bei HP Finance Services (über CHF 50'000.00 und mind. 50% HP-Produkte, gemessen am Gesamtvolumen) einreichen. Die InfoSoft Systems GmbH vermittelt lediglich zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Sie übernimmt keine Garantie für das erfolgreiche Zustandekommen eines Leasingvertrages und lehnt auch jegliche Haftung bei Nicht-Zustandekommen ab. Der Kunde ist selber für die Finanzierung verantwortlich.

12.2 Die Gesamtsumme ist innert 10 Tagen ab Auslieferung zahlbar. Der Kunde hat alles daran zu setzen, dass das Finanzinstitut, über welches der Leasingvertrag abgeschlossen worden ist, diese Zahlungsfrist einhält. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 10% erhoben.

12.3 Werden Dienstleistungen in den Leasingvertrag eingebunden, sind diese gleichzeitig mit der Ware zahlbar. In diesem Falle führt die InfoSoft Systems GmbH ein Konto über die noch verbleibenden, dem Kunden erbrachten und noch geschuldeten Arbeitsstunden. Die InfoSoft Systems GmbH ist nur dann mit der Einbindung von Leistungen in einen Leasingvertrag einverstanden, wenn der Kunde die hiervor und hiernach genannten Konditionen akzeptiert. Der Kunde ist verpflichtet, das Abnahmeprotokoll innert 3 Arbeitstagen, gemessen ab dem Eintreffen der Ware vor Ort, zu unterzeichnen. Dies gilt auch dann, wenn die Dienstleistungen durch die InfoSoft Systems GmbH oder von ihr benannter Dritterbringer noch nicht fertig erbracht sind.

12.4 Der Auftrag wird von der InfoSoft Systems GmbH bearbeitet, resp. die Ware für den Käufer bestellt, sobald der Leasingvertrag rechtsgültig unterzeichnet ist und der InfoSoft Systems GmbH eine Kopie vorliegt.


13. Rückbehalt von fälligen Zahlungen und Verrechnung

13.1 Die Geltendmachung von Garantieansprüchen, oder von noch zu erbringenden Dienstleistungen berechtigt den Käufer nicht, Rechnungen zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.


14. Haftungsbeschr änkungen

14.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt, ebenso für entgangene Gewinne, wie auch für Datenverlust oder –Zerstörung infolge von Arbeitsleistungen durch das Personal der InfoSoft Systems GmbH, resp. deren Dritterbringer.


15. Urheberrechte / Software-Gewährleistung

15.1 Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen oder verkaufen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des jeweiligen Herstellers.

15.2 Sämtliche Unterlagen wie Zeichnungen, Offerten, Produktbeschreibungen, Protokolle und andere Dokumente der InfoSoft Systems GmbH sind und bleiben im alleinigen Eigentum und Urheberrecht der InfoSoft Systems GmbH. Diese Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Auf Verlangen sind diese unverzüglich an die InfoSoft Systems GmbH zu retournieren.


16. Datenschutz

16.1 Die InfoSoft Systems GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


17. Gerichtsstand

17.1 Luzern ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.

Luzern, Juni 2003
© InfoSoft Systems GmbH